Alles über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Grundsätzlich über die relevanten Eckpunkte informieren - hilfreich, korrrekt und genau

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen Ihnen und uns auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Angebote sind stets frei bleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Abgegebene Preise lauten auf EURO und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.

Auftragserteilung

Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von Ihm zu liefernden Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Lehren und Muster. Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Weiterhin haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als erfolgte Zahlungen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterklärung. Außerdem behalten wir uns vor Wechsel jederzeit zurückzugeben. Bei Wechselzahlungen wird kein Kassenkonto gewährt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 4% über Bankdiskont. Als Tag der Zahlung gilt der Eingang bei uns oder unserer Bank.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur endgültigen Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen einschließlich der in diesem Zusammenhang noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet.

Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind Sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt und verpflichtet, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so treten Sie schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware ist dabei der in unserer Rechnung angewiesene Betrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben Sie durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so übertragen Sie hiermit an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an Sie über.

Preisstellung

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist ab Werk inkl. Verpackung und schließen Fracht, Porto und Versicherung (> EURO 500,-) nicht ein.

Bei Kleinaufträgen bis zu einem Netto Warenwert von EURO 100,- wird ein Bearbeitungszuschlag von EURO 10,- berechnet.

Lieferungen

Lieferungen erfolgen ab Lager Hamburg auf Ihre Rechnung und Gefahr. Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials (Kisten, Kartons usw.) behalten wir uns vor. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nicht alle bestellte Waren vorrätig sind, sind wir berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

Lieferfristen

Lieferfristen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, annähernd und unverbindlich.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Außerhalb unseres Willens liegende Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u. ä., die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, verlängern die Lieferfristen angemessen.

Abnahmeverzug

Kommen Sie mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Es steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen. Nehmen Sie die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Warenrücksendung

Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis gestattet, andernfalls kann die Annahme verweigert werden. Bei genehmigter Rücksendung sind wir berechtigt, vom gutzuschreibenden ursprünglich berechneten Preis die durch die Reparatur und Neuaufmachung entstehenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15% in Abzug zu bringen. Vom Umtausch und von einer Gutschrift ausgeschlossen sind Erzeugnisse, die in den aktuell gültigen Preislisten nicht aufgeführt sind.

Beanstandungen

Beanstandungen und Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, soweit sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Auf Anfordern ist uns die beanstandete Ware zu übersenden. Ist die Ware mangelhaft, so steht es uns frei, innerhalb angemessener Nachfrist nachzubessern, Ersatz zu liefern oder einen Wertausgleich vorzunehmen. Der Käufer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufes zu verlangen.

Schadenersatz

Ansprüche auf Schadenersatz gegen uns und unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen wegen mangelhafter Lieferung, Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten und sind in Höhe des Warenwertes begrenzt.

Datenschutz

Wir sind berechtigt, die aus der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über unsere Handelspartner - auch wenn diese Daten von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg. Wir sind berechtigt, Forderungen auch am Sitz des Bestellers gerichtlich geltend zu machen. Auf alle Lieferungen findet deutsches Recht Anwendung.